Ihre physiotherapeutische Behandlung im Elbmedicum

Leistungen im Rahmen gesetzlicher Heilmittelverordnungen

I 1 I Ihre ärztliche Verordnung

Für Ihre Behandlung im Elbmedicum benötigen Sie eine gültige ärztliche Verordnung über Manuelle Therapie (MT) oder Krankengymnastik (KG).

Die Gültigkeit einer gesetzlichen Heilmittelverordnung beträgt 28 Tage nach Ausstellung.

Als Heilmittelerbringer:innen sind wir verpflichtet, die ärztliche Heilmittelverordnung vor Behandlungsbeginn zu prüfen. Senden Sie uns hierfür eine Kopie per Email an service[at]elbmedicum.de. Erst im Anschluss kann ein Termin vereinbart werden!

Wenn Sie gesetzlich versichert und gemäß ärztlicher Verordnung nicht von der Zuzahlung befreit sind, werden Leistungen der Physiotherapie mit 10% zuzahlungspflichtig. Ebenfalls fällt eine Gebühr von 10€ pro Rezept an. Dieser Eigenanteil ist beim ersten Behandlungstermin per EC Zahlung zu begleichen.

Wenn Sie einen Befreiungsausweis besitzen, legen Sie uns diesen vor der ersten Behandlung vor.

I 2 I Ihr erster Behandlungstermin

Füllen Sie unser Kontaktformular aus, damit wir uns für eine telefonische Terminvereinbarung bei Ihnen melden.

Bitte senden Sie uns zudem eine Kopie Ihrer Heilmittelverordnung an service[at]elbmedicum.de

Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Termin folgendes mit:

  • Ihre gültige ärztliche Verordnung (im Original)
  • Ihre Versichertenkarte
  • ggf. ärztliche Berichte und Befunde (keine CDs!)
  • ein Handtuch
  • sportliche Kleidung

Achtung: liegt die Heilmittelverordnung beim ersten Termin nicht im Original vor, berechnen wir Ihnen diesen Termin privat!

Der erste Behandlungstermin dient der Erhebung eines physiotherapeutischen Befundes. Durch strukturierte Tests und Messungen ermitteln wir Ihren Ist-Status, vereinbaren Ihre Behandlungsziele und erstellen einen individuellen Behandlungsplan. So kann in den folgenden Terminen eine gezielte Therapie erfolgen.

Sie wünschen sich eine ausführlichere Untersuchung und genaue Besprechung Ihrer Beschwerden? Informieren Sie sich hier über unsere physiotherapeutische Diagnostik!

I 3 I weitere Behandlungen und Folgeverordnungen

Da für Ihre physiotherapeutische Behandlung die verordnete Behandlungsanzahl pro Woche eingehalten werden muss, vereinbaren Sie bitte rechtzeitig alle Ihre Behandlungstermine.

Soll die Behandlung nach dem letzten verordneten Termin fortgesetzt werden, benötigen wir eine korrekt ausgestellte Folgeverordnung, bevor weitere Termine vereinbart werden können.

Über die verordneten Leistungen hinaus steht es Ihnen frei, als Selbstzahler:in weitere unserer Leistungen in Anspruch zu nehmen. Gerne beraten wir Sie hierzu im Rahmen unseres physiotherapeutischen Befundes.